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Die Texte, die Sie in unserem Archiv finden, wurden in den Vorjahren verfasst, sind also hinsichtlich ihres Erstelldatums nicht mehr brandaktuell. Viele Texte haben aber nichts an Fachaktualität verloren.

Bei einigen Beiträgen werden jedoch zum Beispiel Sorten, Ausprägungen oder Preise genannt, die nicht mehr den heutigen Marktbedingungen entsprechen. Wir bitten Sie, dies besonders dann zu berücksichtigen, wenn Sie die Informationen weiterverwenden möchten.

Landwirtschaft im Umbruch

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- Renaissance für vielseitige Fruchtfolgen? Die Konturen für die Umsetzung der europäischen Agrarpolitik in Deutschland zeichnen sich immer klarer ab. Verglichen mit anderen Produktionszweigen scheint der Ackerbau auf den ersten Blick dabei weniger stark betroffen zu sein. In vielen Marktfruchtbetrieben werden sich die Prämienverluste in Grenzen halten, dennoch - auch für diese Betriebe stehen Veränderungen ins Haus, über deren Auswirkungen man sich früh genug Gedanken machen sollte.  

Die von der EU vorgegebenen Verordnungen werden in den einzelnen Mitgliedsstaaten innerhalb des vorgegebenen Rahmens unterschiedlich umgesetzt. In Deutschland gibt es daneben auch zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede, die sich insbesondere auf Grund der Verwendung der Modulationsmittel ergeben. Darüber hinaus haben in jüngster Vergangenheit auch rein bundespolitische Akzente in der Politik Auswirkungen auf die Landwirtschaft.

Toxin-Grenzwerte betreffen den Landwirt direkt
So hat der Bundesrat im Dezember die Änderung der Mykotoxin- und Diätverordnung  beschlossen und damit erstmalig Grenzwerte für die Fusariumtoxine Deoxynivalenol und Zearalenon für Getreideerzeugnisse (500 µg/kg bzw. 50 µg/kg) und diätetische Lebensmittel (100 µg/kg bzw. 20 µg/kg) festgelegt. In der Begründung zur Verordnung ist ausgeführt, dass die geforderten Höchstmengen "vom Erzeuger bei Anwendung der guten Landwirtschaftlichen Praxis bzw. beim Weiterverarbeiter im Zuge der guten Herstellungspraxis eingehalten werden können". Inzwischen zeichnet sich ab, dass diese ursprünglich für weiter verarbeitete Lebensmittel vorgeschlagenen Grenzwerte von der aufnehmenden Hand bereits an den Annahmestellen, zumindest in der für Getreideerzeugnisse gültigen Form, eingefordert werden und damit den Landwirt direkt betreffen. 

Kritische Konstellationen wie der pfluglose Anbau von Weizen nach Mais oder Getreide können zukünftig wegen des höheren Mykotoxinrisikos verstärkt zu Vermarktungsproblemen führen. Auch der Sortenwahl muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Sorten, die vom Bundessortenamt bei der Fusarium-Anfälligkeit mit der Note 7 oder schlechter eingestuft werden, sind kritisch zu sehen und sollten nur in besonders geeigneten "Gesundlagen" zum Anbau kommen. Die Züchtung hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erzielt. Waren früher ausgesprochene Kurzstrohtypen fast immer hoch anfällig für diese Krankheit, so liegen neuere Zulassungen eher im mittleren Bereich. Bei längerstrohigen Typen stehen schon seit mehreren Jahren Sorten mit geringer Anfälligkeit zur Verfügung. In Situationen mit erhöhtem Risiko muss darüber hinaus trotzdem die Anbauwürdigkeit alternativer Kulturen und die Auflockerung der Fruchtfolgen neu überprüft werden.

Die weitere Einengung hin zu getreidereichen Fruchtfolgen - je nach Standortbonität z.B. durch die Ausdehnung des Triticaleanbaues - und die Produktionsaufgabe auf Standorten mit Getreideerträgen von weniger als 50 dt/ha dürften Folgen des Wegfalls der Roggenintervention sein. Die in Deutschland als Ausgleich um 10% erhöhte Rückführung von Modulationsmitteln kann für Spezialprogramme aufgewendet werden. Eine direkte Stützung der Roggenproduktion ist dabei unzulässig, so dass auch bisher nicht Roggen anbauende Betriebe von diesen Programmen profitieren können. In diesem Jahr wurde beispielsweise in Niedersachsen für Landkreise mit hohen Roggenanteilen ein spezielles Programm zur Förderung des Zwischenfruchtanbaues angeboten. Der Einstieg in solche Programme kann auch vor dem Hintergrund der weiteren Auflagen im Rahmen der GAP-Reform besonders interessant sein.

Um die Ausgestaltung der zukünftigen  EU-Zuckermarktordnung wird derzeit intensiv gerungen. Alle aktuell diskutierten Szenarien lassen nach 2006 deutliche Einkommensverluste bei den Rüben anbauenden Betrieben erwarten. Durch die meist hohe Standortbonität der dann freigesetzten Anbaufläche wird zunächst eine weitere Ausdehnung der Weizenfläche wahrscheinlich. Die sich dann schnell zuspitzenden Probleme bei Pflanzenschutz und Arbeitszeitauslastung können aber auch Denkanstoß für vielseitigere Modelle der Fruchtfolgegestaltung sein.

Die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion wird in Deutschland auf eine ab 2012 einheitliche Flächenprämie für Acker- und Grünland hinauslaufen. Profitieren werden davon Betriebe mit hohen Flächenanteilen an bislang nicht prämienberechtigten Kulturen wie Ackerfutter, Zuckerrüben oder Speisekartoffeln. Betriebe mit hohen Anteilen an Mähdruschfrüchten müssen mit Einkommensrückgängen rechnen. Sonderzahlungen sind für Energiepflanzen und nachwachsende Rohstoffe auf Nicht-Stilllegungsflächen (45 €/ha) und bei Eiweißpflanzen (55,75 €/ha) vorgesehen. Während sich bei den Leguminosen gegenüber der derzeitigen Situation praktisch nichts ändert, kann der Anbau von Energiepflanzen mit Blick auf die Neufassung des Gesetzes über erneuerbare Energien (EEG) Aufwind erhalten. 

Modulation fördert vielfältige Fruchtfolgen
Die im Rahmen der Modulation abgeschöpften Mittel werden zukünftig für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes verwendet. Hierzu zählen unter anderem auch Agrarumweltmaßnahmen. Die Förderung von vielseitigen Fruchtfolgen, Winterbegrünungen und Mulchsaaten sind Beispiele, die über die seit 2003 bereits angelaufene nationale Modulation in unterschiedlicher Weise in den Bundesländern angeschoben wurden. Die Ausgestaltung von Modulationsprogrammen ab 2005 ist z.Z. noch weitgehend offen. Sie wird wesentlich von der endgültigen Ausgestaltung der in Teilen national zu regelnden Cross-Compliance-Standards abhängen. Es ist zu erwarten, dass sich aus Programmen im Einzelfall interessante Impulse für die Einführung pflugloser Bodenbearbeitungssysteme ergeben.

Im Rahmen von Cross-Compliance wird zukünftig die Einhaltung von 18 bereits geltenden europäischen Rechtsvorschriften überwacht, darüber hinaus sind die Direktzahlungen an die Erhaltung der Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" gebunden. Der Entwurf der deutschen Verordnung hierzu ist derzeit in der Diskussion. 
Aus Erosionsschutzgründen gibt es zukünftig in Hanglagen beim Pflugeinsatz Einschränkungen. Die Konsequenzen dürften sich für die meisten Betriebe jedoch in Grenzen halten, da sowohl späte Rübenweizensaaten als auch die meisten Sommerungen problemlos wie bisher bestellt werden können. Weitere Regelungen betreffen den Erhalt der organischen Substanz im Boden. Auf betrieblicher Ebene wird ein jährliches Anbauverhältnis von mindestens drei Kulturen gefordert, wobei stillgelegte und nicht bewirtschaftete Ackerflächen als "Kultur" zählen. Zwischenfrüchte oder Untersaaten werden im Rahmen der Verordnung dagegen nicht als "Kultur" angesehen. Von dieser Regelung zum Erhalt der organischen Substanz könnten z.B. hoch spezialisierte Raps/Rüben-Weizen-Weizen-Betriebe betroffen sein. Auch für diese Betriebe gilt jedoch die Auflage nicht, wenn sie über eine Humusbilanz oder entsprechende Bodenuntersuchungen nachweisen, dass der Humushaushalt ihres Bodens in Ordnung ist. Hackfrüchte wie Kartoffeln oder Rüben haben negative Humussalden zur Folge, Zwischenfrüchte, gezielte Brachebegrünungen, Ackergras und Leguminosen-Gras-Gemenge dagegen deutlich positive Salden. Auch Getreide kann zur Verbesserung der Bilanz beitragen, wenn das Stroh auf der Fläche verbleibt.

Bei der Stilllegung von Ackerflächen werden zukünftig Mindeststandards vorgeschrieben. So ist nach derzeitigem Stand die gezielte Begrünung mit Saatgutmischungen, die mindestens drei Arten insektenbestäubter mehrjähriger Blütenpflanzen enthalten müssen, vorgesehen. Ferner muss zum Erhalt der Artenvielfalt innerhalb von drei Jahren eine Neu- oder bei hinreichender Grünbedeckung auch eine Nachsaat vorgenommen werden. Der Aufwuchs muss mindestens einmal jährlich gemulcht werden.

Sollte es auf Grund der beschriebenen Veränderungen zunächst zu einer weiteren Erhöhung des Getreide- und vor allem des Weizenanteiles in den Fruchtfolgen kommen, dürfen die damit einhergehenden Probleme jedoch nicht unterschätzt werden:

  • Der Aufwand für Pflanzenschutz und Düngung liegt bei Stoppelweizen zwischen 20 und im Extremfall 115 €/ha höher als bei Blattfruchtweizen.  
  • Die Sortenwahl für Stoppelweizen ist deutlich eingeschränkt. Die Mehrzahl der bisher üblichen Sorten ist zu dem fusariumanfällig und hat Qualitätsprobleme.  
  • Die Resistenzprobleme bei Herbiziden und Fungiziden nehmen zu, gleichzeitig werden die Intervalle bei der Zulassung innovativer Wirkstoffgruppen immer größer, so dass auch die Pflanzenschutzprobleme eine neue Dimension erreichen könnten. 
  • Die konservierende Bodenbearbeitung zu Stoppelweizen ist nur unter hohem Risiko (Fusarium!) und mit erhöhtem Pflanzenschutzaufwand zu realisieren. Die Teilnahme an Modulationsprogrammen zur Förderung der konservierenden Bodenbearbeitung und aufgelockerter Fruchtfolgen ist mit hohen Stoppelweizenanteilen wahrscheinlich nicht möglich. 
  • Die Arbeitserledigungskosten in Pflugsystemen sind höher als bei konservierender Bodenbearbeitung, die Arbeitszeitauslastung, besonders bei hohen Weizenanteilen, ungünstiger. Betriebliches Wachstum kann dadurch erschwert werden.

Viele dieser Nachteile sind durch aufgelockerte Fruchtfolgen unter Einbindung von Körnerleguminosen und anderer Sommerungen mit den eleganten Möglichkeiten pflugloser Bodenbearbeitungssysteme aufzufangen. 

In Abb. 1 sind Ergebnisse eines Vergleiches zwischen einer engen gepflügten und aufgelockerten konservierend bearbeiteten Fruchtfolge für einen Standort in der Soester Börde dargestellt. Die Ergebnisse gehen auf einen seit 1998 laufenden Systemversuch zurück und decken sich mit denen anderer Standorte. Die Geldroherträge sind in beiden Systemen nahezu gleich. Mit DAL ist in der Abbildung die direkt- und arbeitserledigungskostenfreie Leistung bezeichnet. Sie ist in der aufgelockerten Fruchtfolge auf Grund niedrigerer Maschinen- und Arbeitskosten höher als in der Fruchtfolge mit dreimaligem Weizenanbau und würde bei einer Betriebsausdehnung zusätzlich ansteigen. 

Betriebswachstum durch konservierende Systeme
Verblüffend sind auch die Unterschiede bei der Arbeitszeit. Diese werden in Abb. 2 nochmals deutlich. Selbst bei der kompletten Auslagerung der Ernte an einen Lohnunternehmer - wie in diesem Beispiel unterstellt - verbleiben deutliche Arbeitsspitzen in der Zeit der Grundbodenbearbeitung und der Aussaat. Während die enge gepflügte Fruchtfolge schon bei 150 ha die Monatsleistung einer Arbeitskraft ausschöpft, wird dies im erweiterten konservierenden System erst bei der doppelten Flächenausstattung erreicht. In der aufgelockerten Fruchtfolge wäre also ein Betriebswachstum ohne Einstellung einer weiteren Arbeitskraft möglich bzw. könnten Fremdlöhne eingespart werden.

Die durch die Politik vorgegebenen neuen Rahmenbedingungen bedeuten für viele Betriebe drastische Einschnitte. Angepasste kostengünstige Bewirtschaftungssysteme und die gezielte Nutzung von Programmen im Rahmen der Modulation können dazu beitragen, diese Konsequenzen abzumildern.

Prof. Dr. Bernhard C. Schäfer,
Prof. Dr. Norbert Lütke Entrup,
Dipl. Ing. Marco Schneider, 
Fachhochschule Südwestfalen, Tel. 02921/378236

Der Artikel gibt den Kenntnisstand Juni 2004 wieder.

 




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