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Die Texte, die Sie in unserem Archiv finden, wurden in den Vorjahren verfasst, sind also hinsichtlich ihres Erstelldatums nicht mehr brandaktuell. Viele Texte haben aber nichts an Fachaktualität verloren.

Bei einigen Beiträgen werden jedoch zum Beispiel Sorten, Ausprägungen oder Preise genannt, die nicht mehr den heutigen Marktbedingungen entsprechen. Wir bitten Sie, dies besonders dann zu berücksichtigen, wenn Sie die Informationen weiterverwenden möchten.

Raps - Hybridsaatgut in vielen Fällen rentabel

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Aus dem Betriebsvergleich des Betriebswirtschaftlichen Büros Göttingen WJ 2002/2003 wird bei einem Vergleich zwischen Raps anbauenden Betrieben (>15% Rapsfläche, < 5% Zuckerrübenfläche) und Rüben anbauenden Betrieben (< 5% Rapsfläche, > 15% Zuckerrübenfläche) deutlich: Die Rentabilität des Winterraps steigt in der Fruchtfolge.

Rapsbetriebe erzielen erheblich geringere Umsätze pro ha (-407 €/ha), kompensieren einen Teil der geringeren Erträge durch geringere Aufwendungen (-223 €/ha) und sie erwirtschaften in einem Jahr mit witterungsbedingt geringen Naturalerträgen 56% der Reinerträge der Rüben anbauenden Betriebe. Die Wirtschaftlichkeit des Winterrapses wird betrachtet als reiner Deckungsbeitragsvergleich zwischen miteinander konkurrierenden Früchten. Die Arbeitskosten sind als Vollkosten erfasst. Grundlage sind Auswertungen aus den Beratungsbetrieben, eigene ergänzende Kalkulationen und Maschinenringsätze. Damit sind alle Kosten variabel.

Durch die GAP-Reform werden die Ausgleichszahlungen von den Anbaufrüchten entkoppelt. Daher wird der Rentabilitätsvergleich ohne Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen durchgeführt. Eine anteilige Stilllegung für bestimmte Früchte muss ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden. Für Zuckerrüben werden als Faktorkosten des Lieferrechtes für A-Rüben 1,53 €/dt und für B-Rüben 0,26 €/dt berücksichtigt. Bei Stärkekartoffeln werden 0,35 €/dt als Kapitalkosten berücksichtigt.

Aus der Tab. 1 mit der Rangfolge der Deckungsbeiträge wird deutlich, dass der Winterraps mit hohen Erträgen in der Rentabilität nur von Zuckerrüben mit hohen und mittleren Erträgen übertroffen wird. Winterraps mit 45 dt/ha bringt einen um 90 €/ha höheren Deckungsbeitrag als Backweizen mit 90 dt/ha und fast den gleichen Deckungsbeitrag wie 450 dt/ha B-Zuckerrüben. Mit 37,5 dt/ha Winterraps (langjähriger Durchschnitt BB West) wird der gleiche DB erzielt wie mit 95 dt/ha Futterweizen. Bei einem Ertrag von 30 dt/ha erreicht der Winterraps den gleichen DB wie 80 dt/ha Futterweizen, 84 dt/ha Wintergerste, 90 dt/ha Winterroggen und 67 dt/ha Qualitätsweizen. Der Winterraps ist in allen Ertragsstufen besser als Ackerbohnen und Körnererbsen. Nur mit Körnererbsen 50 dt/ha wird ein um 31 €/ha höherer DB als mit Winterraps 30dt/ha erwirtschaftet.

Es ist ersichtlich, dass der Anbau von C-Rüben in allen Ertragsstufen hoch unrentabel ist. C-Rüben bringen bei hohen Erträgen erst bei über 2 €/dt, bei niedrigen Erträgen bei über 3 €/dt positive Deckungsbeiträge. Daher sollte der Anbau von C-Rüben möglichst vermieden werden. Zur Festlegung der Anbaufläche sollte der  5-jährige durchschnittliche Zuckerertrag zu Grunde gelegt werden. Wenn dadurch in Zukunft geringere Rübenanbauflächen benötigt werden, können die freiwerdenden Teilflächen sehr gut in eine Rapsfruchtfolge überführt werden. 

Die Aussaatkosten für Winterraps bei einer Liniensorte mit einer Aussaatmenge von 67 Körner/m2 betragen 45,80 €/dt. Bei Hybridsaatgut mit einer Aussaatmenge von 50 Körner/m2 belaufen sich die Aussaatkosten auf 70,05 €/ha. Die Mehrkosten errechnen sich somit auf 24,25 €/ha. Das entspricht einem erforderlichen Mehrertrag für Hybridsorten von 1,0 bis 1,1 dt/ha. Damit ist ein Einsatz von Hybridsaatgut in vielen Fällen rentabel. 

Welche grundlegenden Dinge sind beim Rapsanbau zu beachten:
Herbst:

  • zu Raps sollte gepflügt oder mindestens tief gelockert (>20 cm) werden. 
  • Optimale Saatbettbereitung mit guter Rückverfestigung 
  • i.d.R. Herbizidmaßnahme im Herbst. Bei Mulchsaaten meistens ein- bis zweimalige Bekämpfung von Ausfallgetreide und Gräsern erforderlich. 
  • Kontrolle auf Schneckenbefall. Bei Befall frühzeitige Bekämpfung. 
  • Häufig ist schon im Herbst eine Bordüngung erforderlich.  
  • Bei Befall: Insektizidmaßnahme gegen Erdflöhe im Herbst. 
  • Um ein Überwachsen der Bestände im Herbst zu verhindern wird im 4 - 6 Blattstadium eine Behandlung mit Azolen (Tebuconazol/Metconazol) empfohlen. Gleichzeitig wird mit dieser Maßnahme ein fungizider Schutz gegen die Wurzelhals- und Stängelfäule (Phoma) erreicht.

Frühjahr:

  • 1. N-Gabe zu Vegetationsbeginn. I.d.R. mit Schwefeldüngung (ca. 40 kg S/ha). 2. N-Gabe ca. 3 - 4 Wochen später (zusammen ca. 160 - 190 kg N/ha). 
  • Kontrolle auf Kohltriebrüssler und Rapsstängelrüssler mit Gelbschalen ab Ende Februar bis Anfang März. 
  • Rapsglanzkäfer kontrollieren mit Gelbschalen ab Ende März bis Ende April.  
  • Bei starken Beständen Wachstumsregulierung (Folicur oder Caramba, bei sehr starken Beständen plus Moddus) bei 20 - 40 cm Wuchshöhe mit weiterer Bordüngung. 
  • Blütenspritzung gegen Sclerotinia, falls erforderlich in Kombination mit einer Insektizidmaßnahme gegen Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke.

Hinsichtlich der Sorten sind insbesondere die neueren hochertragreichen Hybridsorten mit gleichzeitig hohen Ölgehalten zu beachten. Allerdings sollten auch neuere Liniensorten mit hohen Korn- und Ölerträgen nicht unterschätzt werden.

Rüdiger Warnecke,
Betriebswirtschaftliches Büro Göttingen

 

 


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